Mit der folgenden Magister Arbeit hat der Autor eine Thematik verarbeitet, die im zivilen Strafrecht und im Strafrecht der katholischen Kirche kaum vertreten ist, oder im diesen Sinn überhaupt nicht. Besonders bekannt ist uns der zivile Strafverfahren, während das kirchliche Strafverfahren zwischen Juristen ziemlich unbekannt ist, wie dann erst zwischen Laien. Der Autor hat in den Vordergrund der Forschung das zivile Strafverfahrensrecht und sein Prozess gestellt, in den wichtigsten Bereichen hat er aber das Strafverfahren zum Vergleich genommen, dass im Gesetzbuch des kirchlichen Rechts definiert ist; daraus können wir klar die Ähnlichkeiten und die Verschiedenheiten zwischen den zwei Verfahren bemerken, vor allem erstaunt uns aber eine vielhafte Konsistenz, was aus der historischen Entwicklung und der Tendenz einer Relativität beider Bereiche abstammt. Damit der Leser die sämtliche Arbeit leichter verstehen kann, nähert der Autor zur verlangten Thematik sehr systematisch an. Dass zeigt sich dann über die geprägte Struktur der Arbeit, d. h. dass der Autor zuerst die historische Entwicklung des Strafverfahrensrechtes dargestellt hat, die sich mit der Entwicklung des kanonischen Strafverfahrensrechtes verbindet. Nachher erklärt er umfangreich die Grundlage für den Strafverfahren selbst und für die Gründung der Subjekte, ohne welche es das Verfahren selber nicht gäbe und er erklärt welche Bedingungen überhaupt notwendig sind, dass jemand die Rolle eines bestimmten Subjektes in den genannten Verfahren übernehmen kann. Wenn in der Arbeit alle Bestimmungen definiert sind, dass an beiden Bereichen das Strafverfahren beginnen kann, sind auch alle Rechte und Pflichten aller Subjekte und dritter Personen offengelegt und erklärt, welche präziser durch das Gesetz über das Strafverfahren (Zakon o kazenskem postopku - ZKP-M) und das Gesetz des kirchlichen Rechtes definiert sind, was auch die zwei Hauptquellen der folgenden Magister Arbeit sind. Am Schluss hat der Autor seiner Arbeit auch eine deutliche Apostolische Konstitution - Sacrae disciplinae leges – hinzugefügt, welche den Leser die Notwendigkeit des Gesetztes des kirchlichen Rechtes und der möglichen Bestimmungen und Sanktionen die jemanden betreffen könnten, der nicht nur Teil der Zivilen aber auch der kirchlichen Gemeinschaft ist, gut darlegt.
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